Erfahren Sie mehr zu verschiedenen Förderprogrammen des Bundes und der Fördertöpfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):


Förderratgeber
Bauvorhaben order Renovierungen sind mit Kosten verbunden. Es lohnt sich daher die Fördertöpfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu begutachten. Die KfW leistet finanzielle Förderung für energieeffiziente Lösungen und unterstützt damit die energietechnische Sanierung in Deutschland. Damit bietet der Staat eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an und unterstützt Sie bei Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Wie funktioniert die Förderung mit der KfW-Bank? Zuschuss beantragen – von der Anmeldung bis zur Auszahlung Beantragung KfW-Kredit Energieeffizient Sanieren

Mini-KWK / Mini BHKW
KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt, sogenannte Mini-KWK-Anlagen, erhalten einen Investitionszuschuss, um die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich kleinerer Objektversorgung zu erschließen. Die Förderung ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um mindestens 40 % reduziert werden sollen. Mini KWK: Liste der förder fähigen Anlagen

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bafa.de

Heizungsoptimierung - Gleichmäßige Wärme im ganzen Haus
Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich. Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort. Förderfähige Investitionen
  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen. Einschließlich der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten
  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
  • voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Einzelraumtemperaturreglern
  • Strangventilen
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeichern
  • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

Heizungsoptimierung Liste förder fähiger Pumpen
Heizungsoptimierung Merkblatt Antragstellung

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bafa.de

Solarthermie
Warum sich eine Investition in Solarthermie lohnt. Mit einer Solarthermieanlage können Sie die erneuerbare Wärme der Sonne nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben profitieren. Bei einer ertragsabhängigen Förderung kann der Zuschussbetrag höher ausfallen. Was wird gefördert? Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:
  • Ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • Ausschließlichen Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung

  • Solarthermie Anlagenliste
    Solarthermie Förderübersicht

    Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bafa.de

    Wärmepumpen
    Warum sich eine Investition in eine Wärmepumpe lohnt. Mit einer Wärmepumpe können Sie die erneuerbare Wärme aus Wasser, Luft und Erde nutzen und von attraktiven Zuschüssen profitieren. Was wird gefördert?
  • Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur:
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
  • Ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
  • Ausschließlichen Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze 

    Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bafa.de

  • Baukinder­geld: Die neue Eigen­heim­zulage für Familien
    Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Damit will die Bundes­regierung Familien unter­stützen, die zum ersten Mal Wohn­eigentum erwerben. Der Zuschuss soll die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Wohnung erleichtern, so wie die Eigen­heim­zulage, die es bis 2005 gab. Der Zuschuss in Zahlen laut Koalitions­vertrag
    Mehr Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

    Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau, kfw.de

    KfW-Effizienzhaus
    Sanieren Sie Ihr Zuhause? Dann lohnt es sich auf die KfW-Effizienz­haus-Standard zu achten. Die KfW-Effizienz­haus-Standard helfen:
  • Energiekosten zu sparen.
  • Den Wert Ihrer Immo­bilie steigern.
  • Den Wohnkomfort erhöhen.
  • Das Profitieren von Fördergeldern.Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Standards, angegeben durch eine Kenn­zahl. Je kleiner die Kenn­zahl, desto geringer der Energie­bedarf Ihrer Immobilie und desto höher die Förderung.
    Erfahren Sie mehr

    Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau, kfw.de

  • Handwerkersleistungen absetzen
    Handwerksleistungen lassen sich steuerlich absetzen. Dabei werden 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Berechtigt sind dabei in Rechnung gestellte Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten und andere Posten auf der Rechnung sind nicht steuerlich absetzbar. Auf diese Weise können bis zu 6000 Euro Handwerkskosten abgesetzt werden, was im Einkommenssteuerbetrag 1200 Euro einspart. Voraussetzung hierbei ist, dass die Handwerksleistung von eine Privatperson in Auftrag gegeben wird, sie die Immobile selbst bewohnt.

    TIPP: Neubauten sind von der Förderung ausgenommen. Ziehen Sie deshalb selbst erst in die Immobilie ein bevor die Arbeiten vergeben – dies berechtigt Sie zur Absetzung. Folgende Punkte sind zur Absetzung zu beachten:

  • Die Immobile muss selbst bewohnt werden
  • Arbeitskosten müssen als eigene Position auf der Rechnung erscheinen.
  • Die Rechnung muss überwiesen werden. Das Finanzamt verlangt ein Überweisungsbeleg, Barzahlung ist nicht möglich.
  • Bei Umzug können sowohl die Renovierung der alten Wohnung sowie der neuen Wohnung steuerlich geltend gemacht werden.
  • Alle Angaben ohne Gewähr.

    Haben Sie Fragen zu aktuellen Fördermitteln? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.